Theaterstück in drei Akten von Karl Schönherr erschienen 1911
Inhalt
Der erste Aufzug spielt im Bauernhaus der Familie Rott
Der an Wassersucht erkrankte Alt Rott wird vom Bader behandelt. Hinzu kommt der Schwager Unteregger, der wegen seines waldensischen Glaubens des Landes verwiesen wurde. Der reiche Engelbauer kauft für seine zahlreichen Kinder sämtliche Höfe der Ausgewiesenen auf, auch den der Sandberger-Familie.
Der Reiter des Königs ist mit der Ausweisung und Räumung der Höfe beauftragt. Weil sie ihre Bibel nicht herausgeben will, wird bei der Räumung des Hofes die Nachbarin des Rottbauern durch den Säbel des Reiters tödlich verletzt. Berührt durch den gewaltsamen Tod der Sandbergerin, bekennt sich nun auch Rott zu dem bisher geheim gehaltenen waldensischen Glauben. Damit steht auch für ihn fest, dass er des Hofes verwiesen und Auswandern muss.
Der zweite Aufzug spielt im freien auf dem Rotthof
Die Vorbereitungen zur Auswanderung der Familie Rott werden getroffen, der Schuster nagelt die Wanderschuhe, der Schreiber stellt die Wanderpässe aus. Die Gluckhenn (Mutter der Rottin) will ihre Tochter zu sich heimholen, diese weigert sich aber und will ihren Mann nicht verlassen, sondern mit ihm und dem Sohn gemeinsam auswandern.
Der Alt Rott will nicht auswandern, sondern in Vorahnung des nahen Todes in Heimaterde begraben werden. Der Engelbauer, der für sein noch ungeborenes Kind den Rotthof kauft, verhandelt noch über den Inventarwert. Hierbei wird dem Rott erst die ganze Tragweite der Ausweisung bewusst. Die Einzigen, die sich auf die Ausweisung freuen, ist ein junges Landstreicherpaar, gibt die Fremde ihnen die gleiche Chance wie den bisherigen bodenständigen Bauern, einen Grundstein für ihre Zukunft zu legen. Ach der Spatz, Sohn der Rott`s freut sich auf die Wanderschaft und kann den Auszug kaum erwarten. Die Soldaten des Reiters haben den Bruder des Rott (Rott Peter) aufgegriffen, der wegen seines Glaubens bereits des Landes verwiesen war, und nun vom Heimweh geplagt heimlich zurückgekehrt ist.
Ein Trommler verliest den Königlichen Befehl:
„Wer sich nicht bekennt zum rechten Glauben und schwört nicht ab muss wandern. Großjährige Kinder dürfen mitwandern – minderjährige werden zurückbehalten und im guten alten Glauben erzogen“. Nun bekommt auch die Rottfamilie die ganze Härte des Königlichen Befehls zu spüren – das eigene Kind muss laut Erlass zurückbleiben. Bestürzt kommt der Sandberger auf den Hof und berichtet, dass seine Frau nicht auf dem Friedhof,
sondern auf dem „Schinderanger“ begraben wurde. Der Alt Rott geplagt von der Gewissheit, ebenfalls nach dem Tod auf dem Schinderanger begraben zu werden, bekennt sich nun auch zum bisher verheimlichten waldensischen Glauben. Damit steht auch für ihn die Ausweisung fest. In Anbetracht des nahen Todes geht es dem Alt Rott nun nicht mehr schnell genug aus dem Land zu kommen, um in geheiligter Erde begraben zu werden.
Der dritte Aufzug spielt ebenfalls auf dem Rotthof
Die Rottfamilie ist beim Packen des Karren, Bettzeug wird für den Alt Rott aufgeladen, damit er es auf der Reise recht bequem hat. Der Spatz berichtet, dass die Soldaten durch die Straßen ziehen um die Ausgewiesenen fortzutreiben. Da der Spatz gemäß Befehl nicht mitwandern darf, soll er derweil mit der Mutter bei der Großmutter (Gluckhenn) bleiben bis er volljährig ist, um später mit der Mutter dem Vater nachzukommen. Der Trommler verliest erneut den Befehl. Der Reiter treibt den Rott und den Sandberger nun zum Aufbruch. Die Großmutter kommt den Spatz und ihre Tochter zu heimzuholen. Der Spatz will nicht bei der Großmutter bleiben und will davonlaufen. Der Reiterwill ihn fangen, da springt er in den Mühlbach.
Der Spatz wird tot geborgen, in seiner Verzweiflung über den toten Sohn geht Rott dem Reiter an die Kehle. Ein wilder Ringkampf entbrennt, bei dem die Rottin den Säbel des Reiters ergreift um ihn ihrem Mann zu reichen, damit er den Reiter „wie ein Kalb abstechen soll“ dieser lehnt den Säbel ab und verlangt nach der Axt „Säbel ist keine Bauernwaffe – die Axt her – mit der Axt erschlag ich ihn“.
Die Rottin reicht ihm die Axt – daraufhin kommt Rott zur Besinnung und erkennt, dass Mord gegen das Gebot Christi geht und lässt vom Reiter ab. Der tote Spatz wird auf den Karren geladen. Rott zum Auswandern bereit, geht innerlich schwer mit sich ringend auf den Reiter zu, um ihm die Hand zur Versöhnung zu reichen. Danach bricht Rott mit seiner Frau und dem toten Spatz auf um in der Fremde ein neues Zuhause zu suchen. Der Reiter nun von schweren Zweifeln geplagt, schaut den davonziehenden nach, stemmt dann seinen Säbel in den Boden um ihn mit einem wilden Tritt zu zerbrechen.
Mitwirkende
Christoph Rott Jürgen Peter Fischer
ein Bauer
Peter Rott Rainer Maul
sein Bruder
Alt Rott Gerald Keller
deren Vater
Rottin Ariane Brogsitter
Frau von Christoph
Spatz Matheo Heidrich Fuchs
Sohn von Christoph
Mutter Gerti Springmann
Mutter der Rottin
Sandberger Gerd Witt
Nachbar
Sandbergerin Carola Lautenschläger
seine Frau
Unteregger Joachim Katzenmeier
Schwager von Christoph
Engelbauer Jens Klügel
Reicher Bauer
Reiter des Königs André Lautenschläger
Gerichtsschreiber Reinhard Perron
Der Bader Bertram Bunzelt
Der Schuster Cedric Michael Pönisch
Kesselflick Wolf Philipp Keller
Landstreicher
Straßentrapperl Lydia Stoewe
Gefährtin von Wolf
Soldat / Trommler Marc André Brogsitter
Reicher Bauer
Regisseur Karl Lautenschläger